Forschungszulage: Wie Unternehmen in Thüringen steuerlich von Innovation profitieren

Seit Januar 2020 unterstützt die Forschungszulage Unternehmen in Deutschland dabei, gezielt in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren. Anders als klassische Förderprogramme funktioniert diese Unterstützung über das Steuersystem. Gerade für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bisher wenig Berührung mit Förderprogrammen hatten, kann die Forschungszulage ein niedrigschwelliger Einstieg in die Innovationsförderung sein.

So funktioniert die Förderung

Die Forschungszulage ist kein Zuschuss, der vorab ausgezahlt wird. Stattdessen werden die förderfähigen Aufwendungen im Nachhinein steuerlich berücksichtigt. Die Höhe der Förderung wird mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet. Ist die Zulage höher als die zu zahlenden Steuern, wird die Differenz sogar ausgezahlt. Damit profitieren auch Unternehmen, die aktuell keine Gewinne erzielen. 

Unternehmen können pro Jahr bis zu 12 Millionen Euro an förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten geltend machen. Davon werden 25 % steuerlich gefördert, sodass sich eine maximale Förderung von bis zu 3 Millionen Euro jährlich ergibt. Für KMU ist die Förderung noch attraktiver: Sie erhalten seit März 2024 35 % (max. 4,2 Mio. Euro/Jahr). 

Ein Förderinstrument ohne Branchengrenzen

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, ob produzierendes Gewerbe, IT-Unternehmen, Handwerk oder Dienstleistungssektor, profitieren, das in Deutschland steuerpflichtig ist und eigene F&E-Projekte durchführt. Entscheidend ist, ob ein Vorhaben die Anforderungen an F&E erfüllt, d.h. über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht und mit Unsicherheiten verbunden ist. Auch Projekte, die am Ende nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können förderfähig sein, solange die inhaltlichen Kriterien erfüllt sind.

Der Weg zur Forschungszulage: Zwei Schritte

Um die Förderung zu erhalten, durchlaufen Unternehmen ein zweistufiges Verfahren. Im ersten Schritt wird geprüft, ob das geplante oder bereits begonnene Vorhaben als F&E gilt. Diese Prüfung übernimmt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Unternehmen beschreiben ihr Projekt in einem digitalen Antrag und erhalten im Anschluss, in der Regel nach 3 Monaten, eine Bescheinigung oder im Einzelfall eine Ablehnung. Sobald eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit eines Projekts vorliegt, besteht ein rechtlich gesicherter Anspruch auf die Förderung. 

Ist die Bescheinigung erteilt, folgt im zweiten Schritt die steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt. Dort werden die tatsächlich angefallenen Kosten angegeben und die konkrete Höhe der Forschungszulage festgesetzt.

Geförderte Kosten im Überblick

Für Unternehmen besonders relevant ist die Frage, welche Kosten berücksichtigt werden können. Die Forschungszulage setzt hier bewusst breit an. Im Mittelpunkt stehen:

  • Personalkosten für Mitarbeitende im Projekt
  • Auftragsforschung: bis zu 70 % für externe Partner
  • Abschreibungen für Maschinen und Anlagen
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern über Pauschalen
  • Gemeinkostenpauschale (für Vorhaben, die nach 2026 begonnen wurden): 20 % für indirekte Kosten und reduzierter administrativer Aufwand 

Gerade für mittelständische Unternehmen in Thüringen, die kontinuierlich in Innovation investieren, kann sich daraus ein erheblicher finanzieller Vorteil ergeben.

Flexibilität für Unternehmen

Ein großer Pluspunkt der Forschungszulage ist ihre Flexibilität. Projekte müssen nicht vorab beantragt werden, sondern können auch rückwirkend berücksichtigt werden, sofern sie nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Auch die Laufzeit ist nicht starr vorgegeben. Sowohl kurzfristige Vorhaben als auch mehrjährige Innovationsstrategien sind möglich. Auch parallellaufende Projekte und die Kombination mit anderen Förderprogrammen sind erlaubt, solange keine doppelte Förderung erfolgt. 

Fristen im Blick behalten

Die steuerliche Geltendmachung muss innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres erfolgen. Aktuell wird zudem über mögliche Anpassungen der Fristen diskutiert, die zu strengeren Anforderungen führen könnten. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und entsprechende Projekte rechtzeitig zu dokumentieren.

Ein starkes Instrument für innovative Unternehmen

Die Forschungszulage ist ein wirkungsvolles Instrument, das Innovationen gezielt fördert und gleichzeitig unternehmerische Freiheit erhält. Gerade für Unternehmen in Thüringen bietet sie die Chance, Entwicklungsprojekte finanziell abzusichern und neue Technologien voranzutreiben.

Wer in F&E investiert, sollte die Forschungszulage daher unbedingt prüfen, nicht zuletzt, weil sie unabhängig von Branche, Thema oder Projektgröße zugänglich ist und einen echten finanziellen Mehrwert bietet.

Kommentare

keine Kommentare vorhanden

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder